Hilfe für junge Volljährige (gemäß § 41 SGB VIII)
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Unterstützung für junge Erwachsene ist eine Leistung gemäß §41 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) und wird jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren angeboten. In den meisten Fällen können diese jungen Erwachsenen verschiedene Formen der Unterstützung bis zu ihrem 21. Geburtstag in Anspruch nehmen. In besonderen Situationen, die gut begründet sind, ist es jedoch möglich, Unterstützungsleistungen auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu erhalten, sofern dies genehmigt wird.