Unterstützung für junge Erwachsene ist eine Leistung gemäß §41 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) und wird jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren angeboten. In den meisten Fällen können diese jungen Erwachsenen verschiedene Formen der Unterstützung bis zu ihrem 21. Geburtstag in Anspruch nehmen. In besonderen Situationen, die gut begründet sind, ist es jedoch möglich, Unterstützungsleistungen auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu erhalten, sofern dies genehmigt wird.

Zielgruppe

  • Junge Erwachsene mit Migrations- und Fluchterfahrungen.
  • Beginn ab dem 18. Lebensjahr, wenn elterliche Erziehung in der Regel endet.
  • Zeitlich begrenzte, bedarfsorientierte Unterstützung.

Ziele

  • Strukturierung des Alltags und Bewältigung dringender Probleme.
  • Förderung der persönlichen Entwicklung und sozialen Kompetenzen.
  • Hilfe bei Wohnungslosigkeit, rechtlichen Fragen und finanziellen Schwierigkeiten.
  • Beratung und Schulungen für berufliche und schulische Perspektiven.
  • Integration in Freizeitaktivitäten und Stärkung individueller Stärken.
  • Förderung des vollen Potenzials und selbstbestimmtes Leben.
  • Individuelle Unterstützung zur sozialen Integration und eigenständigen Lebensführung.

Methoden

  • Stärkung individueller Ressourcen und Selbstvertrauen.
  • Gespräche zur Bewältigung von Lebensbelastungen und Lösungsstrategien.
  • Training für soziale und emotionale Kompetenzen.
  • Lösungsorientierte Ansätze in komplexen Lebenswelten.
  • Kooperation mit Beratungsstellen, Ämtern, Schulen und Unternehmen.
  • Aufsuchende Arbeit und individuell angepasste Methoden.
  • Förderung der Entwicklung und des Wohlbefindens.
  • Trägerorganisation engagiert sich leidenschaftlich für das Wohlergehen und die Entwicklung der Klienten.