Kinderschutz nach § 8a SGB VIII
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Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666 BGB) liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes bedroht ist und die Eltern entweder nicht bereit oder nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Erscheinungsformen: Kindeswohlgefährdung kann vielfältige Formen annehmen, darunter Vernachlässigung, mangelnde Aufsichtspflicht, seelische und körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt und häusliche Gewalt.
Migrantische Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft und kulturellem Hintergrund, ebenso wie Eltern oder Erziehungsberechtigte dieser Kinder, die in Deutschland leben.
Wir setzen uns für die Aufklärung und Bekämpfung von Kindeswohlgefährdung ein, um sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen können. Jedes Kind verdient ein behütetes und liebevolles Umfeld. Gemeinschaftssensibilisierung: Wir möchten eine sensibilisierte Gemeinschaft fördern, die frühzeitig eingreift und Kindern in Not hilft. Gemeinsam ermöglichen wir jedem Kind, sein volles Potenzial auszuschöpfen und eine glückliche Zukunft zu haben.
Qualitätsmanagement: Wir verwenden spezifische Kriterien und regelmäßige Fallbesprechungen, um Gefährdungssituationen zu bewerten und Risiken zu minimieren.
Erfahrenes Fachpersonal: Unser Team verfügt über qualifizierte Fachkräfte nach § 8a SGB VIII, die speziell im Kinderschutz ausgebildet sind.
Neutrale Haltung: Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte bleiben neutral und unvoreingenommen in ihrer Arbeit, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Verdachtsbogen: Im Verdachtsfall füllen wir den „Mohnheim am Rhein Erfassungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ sorgfältig aus und leiten ihn bei Bedarf an das Jugendamt weiter.