Grundlage des Kinderschutzes ist die Vereinbarung nach § 8a SGBVIII mit dem zuständigen Jugendamt der Stadt Königswinter. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines betreuten Kindes oder Jugendlichen nehmen wir eine Gefährdungseinschätzung durch unsere insoweit erfahrene Fachkraft vor. Die Erziehungsberechtigten und das Kind oder die/der Jugendliche werden in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist. Die zuständige Fachkraft des Jugendamtes wird bei akuter Kindeswohlgefährdung sofort informiert.