Intervention bei Krisen und Clearing (§ 27.2 SGB VIII)
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Das Ambulante Clearing gemäß § 27 (2) SGB VIII dient dazu, in schwierigen Familiensituationen Klarheit zu schaffen und geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren. Dieses Instrument wird angewendet, wenn das Jugendamt feststellt, dass Hilfe erforderlich ist, jedoch noch Unklarheiten bezüglich Art und Umfang der benötigten Unterstützung bestehen. Das Clearing-Verfahren erfolgt im direkten familiären Umfeld und zielt darauf ab, die Stärken, Ressourcen, Belastungen und Risiken zu identifizieren und mögliche Wege zur Verbesserung aufzuzeigen.