Das Ambulante Clearing gemäß § 27 (2) SGB VIII dient dazu, in schwierigen Familiensituationen Klarheit zu schaffen und geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren. Dieses Instrument wird angewendet, wenn das Jugendamt feststellt, dass Hilfe erforderlich ist, jedoch noch Unklarheiten bezüglich Art und Umfang der benötigten Unterstützung bestehen. Das Clearing-Verfahren erfolgt im direkten familiären Umfeld und zielt darauf ab, die Stärken, Ressourcen, Belastungen und Risiken zu identifizieren und mögliche Wege zur Verbesserung aufzuzeigen.

Zielgruppe

  • Minderjährige und Angehörige in herausfordernden Lebenslagen.
  • Offen für Klärungsprozess und Unterstützungssuche.
  • Bedarf, zukünftige Hilfsbedürfnisse zu ermitteln.

Ziele

  • Clearing-Prozess mit vereinfachtem Hilfeplan: Bedarf ermitteln und Fragen klären.
  • Hilfe an Minderjährige angepasst, begrenzt auf ca. drei Monate.
  • Hauptziel: Klarstellung der Problemlage und geeignete Hilfeleistung.
  • Fragestellungen, familiäre und erzieherische Situation erarbeitet und dokumentiert.
  • § 8a des SGB VIII: Situation eingeschätzt und dokumentiert.
  • Möglichkeiten und Ressourcen der Familie erarbeitet und dokumentiert.
  • Sozioemotionale und pädagogische Diagnostik, teilweise psychosoziale Diagnostik.
  • Geeignete Hilfeform mit Familie erarbeitet und benannt.

Methoden

  • Situationsanalyse
  • Ressourcenbewertung
  • Auswertung von Gutachten und Berichten
  • Gespräche mit Bezugspersonen
  • Interaktionsbeobachtung
  • Anbindung an weitere Hilfen
  • Nutzung von Genogrammen und Soziogrammen
  • Halbstandardisierte Interviews und Fragebögen
  • Protokollierung von Verhaltensbeobachtungen
  • Diagnostische Testungen
  • Vier-Augen-Prinzip und Fallbegleitung