Der Begleitete Umgang ist ein Angebot gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII. Er unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Eltern dabei, den persönlichen Kontakt auch in belastenden familiären Situationen aufrechtzuerhalten oder schrittweise wieder aufzubauen. Ziel ist es, den Umgang kindgerecht zu gestalten und das Wohl des Kindes jederzeit in den Mittelpunkt zu stellen.

Der Begleitete Umgang kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Trennung, Scheidung, familiäre Konflikte oder andere belastende Lebenssituationen eine fachliche Begleitung der Umgangskontakte erforderlich machen. Die Unterstützung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte in einem geschützten und neutralen Rahmen.

Zielgruppe:

Das Angebot richtet sich an:

  • Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen,
  • Familien mit anhaltenden Konflikten oder belasteten Eltern-Kind-Beziehungen,
  • Familien, bei denen Umgangskontakte begleitet oder schrittweise wieder angebahnt werden sollen,
  • Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung, die im Umgangsprozess zusätzliche Unterstützung benötigen.

Ziele:

  • Sicherung des Kindeswohls und Schutz des Kindes in belastenden Situationen
  • Ermöglichung und Förderung eines sicheren und kindgerechten Umgangs
  • Stärkung und Erhalt der Eltern-Kind-Beziehung
  • Unterstützung bei der Anbahnung oder Stabilisierung regelmäßiger Umgangskontakte
  • Förderung einer respektvollen Kommunikation zwischen den Eltern
  • Reduzierung von Konflikten im Interesse des Kindes
  • Begleitung der Eltern in herausfordernden Phasen nach Trennung oder Scheidung
  • Bereitstellung einer verlässlichen und neutralen Ansprechperson für Kinder und Jugendliche
  • Entwicklung tragfähiger Umgangsregelungen mit dem Ziel einer schrittweisen Eigenverantwortung der Familie

Methoden:

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Umgangskontakte
  • Entwicklung transparenter und verbindlicher Umgangsvereinbarungen
  • Dokumentation der Umgangskontakte entsprechend der fachlichen Standards
  • Einzel- und Elterngespräche sowie gemeinsame Auswertungsgespräche
  • Beratung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit Konflikten und Erziehungsfragen
  • Einsatz systemischer und lösungsorientierter Beratungsmethoden
  • Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg
  • Bereitstellung geschützter, kindgerechter Räumlichkeiten für die Umgangskontakte
  • Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Familiengerichten sowie weiteren beteiligten Fachstellen
  • Kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung und Anpassung der Unterstützung an den individuellen Bedarf