Partizipation ist für uns das Recht von Kindern an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, beteiligt zu werden. Dies geschieht mit der aktiven Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen sowie ihren Personensorgeberechtigten in die Hilfsplanung (Wunsch- und Wahlrecht). Die Mitentscheidung bezieht sich auch auf die Auswahl von konkreten Personen als einzusetzende Fachkraft in der Familie und die kindgerechte Erörterung der Prozesse und die Ziele der Hilfe.