Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist und die Sorgeberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden (§ 1666 BGB).
Kindeswohlgefährdungen können unterschiedliche Erscheinungsformen haben, beispielsweise Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt oder eine unzureichende Wahrnehmung der elterlichen Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung handeln wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 8a SGB VIII. Im Mittelpunkt stehen der Schutz des Kindes, eine sorgfältige fachliche Einschätzung sowie die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und allen beteiligten Fachstellen.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an:
- Kinder und Jugendliche, bei denen Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls bestehen,
- Familien und Sorgeberechtigte, die Unterstützung bei der Sicherstellung des Kindeswohls benötigen,
- Familien mit unterschiedlichen Lebenshintergründen, unabhängig von Herkunft, Kultur, Religion, Sprache oder Lebensform,
- Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung, die im Rahmen des Kinderschutzes besondere Unterstützung benötigen.
Ziele
- Sicherstellung des Schutzes und Wohls von Kindern und Jugendlichen
- Früherkennung und fachliche Einschätzung möglicher Gefährdungsrisiken
- Erfassung von Schutzfaktoren, Ressourcen und Unterstützungsbedarfen
- Stärkung der Erziehungs- und Handlungskompetenzen der Sorgeberechtigten
- Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls
- Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Familien und beteiligten Fachkräften
- Sensibilisierung für Kinderrechte und einen verantwortungsvollen Kinderschutz
- Unterstützung von Familien bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen
Methoden:
- Fachliche Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII
- Einbindung insoweit erfahrener Fachkräfte im Kinderschutz
- Strukturierte Risiko- und Ressourcenanalyse
- Gespräche mit Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten und relevanten Bezugspersonen
- Beobachtung und Einschätzung familiärer Situationen
- Dokumentation relevanter Wahrnehmungen, Einschätzungen und Handlungsschritte
- Regelmäßige Fallbesprechungen, kollegiale Beratung und fachliche Reflexion im Rahmen des Qualitätsmanagements
- Entwicklung und Umsetzung individueller Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen
- Kooperation mit Jugendämtern, Schulen, Beratungsstellen, medizinischen Einrichtungen und weiteren Netzwerkpartnern
- Fachlich neutrale, wertschätzende und ressourcenorientierte Haltung im gesamten Hilfeprozess
- Orientierung an den jeweils geltenden fachlichen Standards und den Vorgaben der zuständigen Behörden